ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN VERTRIEB UND FORSCHUNG & ENTWICKLUNG

 

1. Allgemeine Bedingungen – Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Forschungs- und Entwicklungsleistungen, mit deren Erbringung SiChem beauftragt wird. Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäfte, auch wenn diese Bedingungen nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Sofern nicht einzelvertragliche Vereinbarungen abgeschlossen wurden, gelten ausschließlich die Allgemeinen Bedingungen von SiChem. Weitere Regelungen werden nicht Teil des Vertrags, auch wenn SiChem ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat

 

2. Lieferungen, Beanstandungen und Verzögerungen – Alle Lieferungen erfolgen FCA an der Versandstelle von SiChem. Versand- und Bearbeitungsgebühren werden angegeben und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Übergabe der Waren an den Frachtführer an der Versandstelle von SiChem gilt als Übergabe an den Kunden und der Kunde trägt alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung während der Beförderung. SiChem behält sich das Recht vor, die genaue Versandart nach eigenem Ermessen festzulegen.

SiChem ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen auszustellen. Sofort nach Eingang von im Rahmen dieser Bedingungen versandten Waren beim Kunden hat der Kunde diese entweder mittels FLÜSSIGCHROMATOGRAFIE-MASSENSPEKTROMETRIE (LC-MS) oder HOCHLEISTUNGSFLÜSSIGKEITSCHROMATOGRAFIE (HPLC) oder mittels KERNSPINTOMOGRAFIE (NMR) zu prüfen und SiChem schriftlich über alle Beanstandungen hinsichtlich Fehlmengen, Mängeln oder Schäden zu informieren und die Waren bis zur schriftlichen Anweisung von SiChem hinsichtlich ihrer Bestimmung aufzubewahren. Der Mitteilung müssen die Ergebnisse der genannten Analyse im Original beigelegt sein und sie muss Art und Ausmaß der Mängel genau beschreiben. Änderungen und/oder Abweichungen in der Konsistenz (d. h. Farbe oder Textur) von gelieferten Waren gelten keinesfalls als Mangel irgendwelcher Art. Informiert der Kunde SiChem nicht innerhalb von fünf Tagen, nachdem er die Waren erhalten hat, werden sie endgültig als den hier aufgeführten Bedingungen entsprechend und vom Kunden unwiderruflich akzeptiert angesehen. SiChem akzeptiert in keinem Fall andere als die genannten Analysemethoden.

SiChem haftet nicht für Verluste, Schäden oder Strafen, die auf Verzögerungen oder Ausfälle bei Fertigung, Lieferung oder sonstigen Leistungen im Rahmen dieses Vertrags aufgrund von Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der vertretbaren Kontrolle von SiChem liegen, darunter ohne Einschränkung erfolglose Reaktionen, Handlungen des Kunden, Embargos oder sonstige Regierungsmaßnahmen, -vorschriften oder -forderungen, die die Geschäftstätigkeit von SiChem beeinträchtigen, Brände, Explosionen, Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Aufstände, Kriegshandlungen, Terrorakte, Streiks oder sonstige Arbeitsschwierigkeiten, Blitzschläge, Überschwemmungen, Stürme oder sonstige höhere Gewalt, Verzögerungen beim Transport oder Unmöglichkeit der Beschaffung der erforderlichen Arbeitskräfte, Brennstoffe, Materialien, Betriebsmittel oder Energie zu aktuellen Preisen.

Treten Verzögerungen oder Ausfälle bei Fertigung, Lieferung oder sonstigen Leistungen im Rahmen dieses Vertrags auf, haftet SiChem gegenüber dem Kunden oder einer Interessenspartei, auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer, nicht für Schäden, Forderungen oder Ähnliches, es sei denn, ein solcher Schaden, eine solche Forderung oder Ähnliches sind allein auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von SiChem zurückzuführen. In keinem Fall darf der gesamte Haftungsumfang von SiChem, der sich aus einem Vertrag ergibt, die Vertragssumme überschreiten.

 

3. Zahlungen – Zahlungsbedingungen gelten nach Rechnungseingang. Führt die finanzielle Situation des Kunden nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen von SiChem bei SiChem zu Unsicherheit hinsichtlich der Einziehbarkeit des Vertragspreises, kann SiChem ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden, die Auslieferung der Produkte verzögern oder verschieben, und SiChem ist nach eigener Wahl berechtigt, die Zahlungsbedingungen dahingehend zu ändern, dass vor dem Versand eine vollständige oder eine Teilzahlung für die gesamte noch nicht gelieferte Menge der genannten Waren erfolgen muss. Im Fall eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden bei der Zahlung des Kaufpreises oder anderweitig für diese oder eine andere Bestellung, kann SiChem, nach eigener Wahl und unbeschadet anderer gesetzlicher Ansprüche von SiChem, die Lieferung verschieben, diesen Vertrag kündigen oder nicht gelieferte, vorrätige Produkte auf Rechnung des Kunden verkaufen und derartige Einkünfte ohne Aufrechnung oder Abzug jeglicher Art als Anrechnung auf den Kaufpreis verwenden. Der Kunde erklärt sich einverstanden, den dann SiChem geschuldeten Betrag auf Verlangen zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Zinsen und Kosten, einschließlich unter anderem angemessene Anwalts- und Buchhaltungskosten sowie sonstige Eintreibungskosten infolge eines Verzugs seitens des Kunden im Hinblick auf eine der hier genannten Bestimmungen zu zahlen.

 

4. Forschungs- und Entwicklungsverträge – Ist ein vom Kunden bestelltes Produkt nicht in unserem Katalog aufgeführt, vereinbaren die Parteien, dass diese Bestellung als Forschungs- und Entwicklungsvertrag verstanden wird. Soweit die Allgemeinen Bedingungen keine andere Regelung vorsehen, gelten die Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 631-651 BGB) für Forschungs- und Entwicklungsverträge. Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt beinhaltet die im Angebot von SiChem festgelegten Arbeiten. Soweit das Angebot oder der Forschungs- und Entwicklungsvertrag eine Leistungsfrist oder Abgabetermine enthält, gelten diese nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SiChem als verbindlich. Erkennt SiChem, dass die verbindliche Leistungsfrist oder verbindliche Abgabetermine nicht eingehalten werden können, informiert SiChem den Kunden über die Gründe der Verzögerung und die Parteien vereinbaren eine angemessene Anpassung.

Beim Preis handelt es sich um einen Festpreis. SiChem informiert den Kunden unverzüglich, wenn abzusehen ist, dass das im Forschungs- und Entwicklungsvertrag beabsichtigte Ergebnis nicht zum vereinbarten Preis oder überhaupt nicht erreicht werden kann. Entscheiden SiChem und/oder der Kunde, dass das mit dem Forschungs- und Entwicklungsvertrag beabsichtigte Ergebnis nicht zum vereinbarten Preis oder überhaupt nicht erreicht werden kann, vereinbaren die Parteien entweder eine Anpassung des Preises oder es kann jede der Parteien, wenn dies nicht gelingt, vom Vertrag zurücktreten. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag werden SiChem bereits entstandener Zeitaufwand, Kosten und Auslagen in angemessenem Verhältnis zum ursprünglich festgelegten Preis abzüglich des Zeitaufwandes, der Kosten und Auslagen, die SiChem durch den Rücktritt einspart, durch den Kunden vergütet.

SiChem behält sich alle Eigentumsrechte an der Neuentwicklung vor. SiChem ist nicht verpflichtet, ihre Rechte zu schützen, einzutragen, zu wahren oder zu verteidigen. Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches Recht zur Verwendung allein für Laborforschungszwecke eingeräumt.

 

5. Steuern und andere Gebühren – Alle Gebrauchssteuern, Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuern, Zoll-, Inspektions- oder Prüfgebühren bzw. alle sonstigen Steuern, Gebühren oder Abgaben jedweder Art, die von einer Regierungsbehörde auf das Geschäft zwischen SiChem und dem Kunden erhoben werden, sind zusätzlich zum Angebotspreis oder Rechnungsbetrag vom Kunden zu zahlen. Wird von SiChem die Zahlung einer solchen Steuer, Gebühr oder Abgabe verlangt, hat der Kunde SiChem diese zurückzuerstatten. Anstelle einer solchen Zahlung kann der Kunde SiChem zum Zeitpunkt der Bestellung eine Freistellungsbescheinigung oder ein anderes Dokument, das von der Behörde akzeptiert wird, die die Steuer, Gebühr oder Abgabe erhebt, zur Verfügung stellen.

 

6. Preisangaben – Preise werden in Euro ausgewiesen; Änderungen sind vorbehalten. Bitte wenden Sie sich für die Angabe aktueller Preise an uns, wenn Sie diese Informationen vor einer Bestellung benötigen. SiChem ist 30 Tage lang an ihre schriftlichen Angebote gebunden.

 

7. Garantien – SiChem garantiert, dass die Produkte der Beschreibung dieser Produkte, wie sie der Kunde von SiChem mittels Katalog, Analysedaten oder sonstigem Informationsmaterial von SiChem erhält, entsprechen. DIESE GARANTIE IST EXKLUSIV UND SICHEM ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND WEITERE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Die von SiChem im Zusammenhang mit diesem Verkauf übernommenen Garantien gelten nicht, wenn SiChem feststellt, dass der Kunde die Produkte in irgendeiner Weise missbräuchlich verwendet, sie nicht gemäß den Standards und Verfahren der Branche eingesetzt oder nicht gemäß den Anweisungen, sofern solche von SiChem bereitgestellt wurden, verwendet hat.
Einzige und ausschließliche Haftung von SiChem und das einzige Rechtsmittel des Kunden im Hinblick auf Produkte, deren Mängel oder Nichtkonformität für SiChem zufriedenstellend belegt sind, bestehen im Ersatz solcher Produkte ohne Gebühren oder Rückerstattung des Kaufpreises bei Rückgabe solcher Produkte gemäß den Anweisungen von SiChem. SICHEM ÜBERNIMMT IN KEINEM FALL EINE HAFTUNG FÜR NEBEN-, FOLGE- ODER SONDERSCHÄDEN JEDWEDER ART, DIE SICH AUS NUTZUNG ODER AUSFALL DER PRODUKTE ERGEBEN, AUCH NICHT, WENN SICHEM DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN MITGETEILT WURDE, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, HAFTUNG FÜR ENTGANGENE NUTZUNG, VERLUST UNFERTIGER ERZEUGNISSE, AUSFALLZEITEN, UMSATZ- ODER GEWINNAUSFÄLLE, NICHT EINGETRETENE EINSPARUNGEN, VERLUST VON PRODUKTEN DES KUNDEN ODER SONSTIGER NUTZUNGSAUSFALL SOWIE ALLE HAFTUNG DES KUNDEN GEGENÜBER DRITTEN AUFGRUND EINES SOLCHEN AUSFALLS ODER FÜR ALLE ARBEITSKOSTEN ODER SONSTIGEN KOSTEN, SCHÄDEN ODER AUSFÄLLE, DIE DURCH EIN SOLCHES PRODUKT ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH SCHADEN AN PERSONEN ODER SACHEN, ES SEI DENN, EIN SOLCHER SCHADEN AN PERSONEN ODER SACHEN WIRD DUCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN VON SICHEM VERURSACHT.
Alle Ansprüche sind, unabhängig von ihrer Natur, innerhalb eines (1) Jahres ab der Lieferung geltend zu machen.

 

8. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften – SiChem bestätigt, dass nach bestem Wissen des Unternehmens dessen Produkte gemäß den geltenden Anforderungen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland hergestellt werden.

 

9. Verwendung der Produkte durch den Kunden – Die Produkte von SiChem sind in erster Linie für Laborforschungszwecke vorgesehen und dürfen, sofern auf den Produktkennzeichnungen, im SiChem-Katalog oder sonstigen, dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien nichts anderes angegeben ist, nicht für andere Zwecke verwendet werden, einschließlich unter anderem für Zwecke der In-Vitro-Diagnostik, in Lebensmitteln, Medikamenten, Medizinprodukten oder Kosmetika für Menschen und Tiere oder für kommerzielle Zwecke. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte von SiChem, sofern in den dem Kunden von SiChem zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien nichts anderes angegeben ist, nicht auf Sicherheit und Wirksamkeit in Lebensmitteln, Medikamenten, Medizinprodukten, Kosmetika oder bei kommerzieller oder sonstiger Verwendung geprüft wurden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet SiChem gegenüber, dass der Kunde alle von SiChem erworbenen Produkte und/oder Materialien, die mit von SiChem erworbenen Produkten hergestellt werden, gemäß den Praktiken einer vernünftigen Person, die sachverständig auf dem Gebiet ist, sowie unter strenger Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, die jetzt oder später beschlossen werden, ordnungsgemäß prüft, verwendet und herstellt. Darüber hinaus gewährleistet der Kunde SiChem gegenüber, dass keine mit Produkten von SiChem hergestellten Materialien im Sinne des Gesetzes verfälscht oder falsch deklariert werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Risiken zu prüfen und weitere Untersuchungen durchzuführen, die notwendig sind, um die Risiken, die mit der Verwendung der von SiChem erworbenen Produkte verbunden sind, zu erkennen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, seine eigenen Kunden und Hilfskräfte (wie etwa Frachtführer usw.) vor allen mit der Verwendung oder Handhabung der Produkte verbundenen Risiken zu warnen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, gegebenenfalls von SiChem in Bezug auf die Verwendung der Produkte übergebene Anweisungen zu befolgen und die Produkte in keiner Weise missbräuchlich zu verwenden. Sollen die von SiChem erworbenen Produkte neu verpackt, etikettiert oder als Ausgangsstoff oder Bestandteile anderer Produkte verwendet werden, überprüft der Kunde die von SiChem erstellte Analyse der Produkte. Von SiChem erworbene Produkte dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht als Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukt oder Kosmetika betrachtet werden.

 

10. Zusicherungen und Freistellung des Kunden – Der Kunde verpflichtet sich, dass er alle im Rahmen dieser Bedingungen bestellten Produkte gemäß Paragraph 9, „Verwendung der Produkte durch den Kunden“ verwendet und dass eine solche Verwendung der Produkte nicht gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, SiChem, ihre Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger, Führungskräfte und Rechtsnachfolger von allen Klagen, Verlusten, Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen (einschließlich Anwalts- und Buchhaltungsgebühren) schad- und klaglos zu halten, die SiChem aufgrund von Forderungen gegen SiChem entstehen, die auf Fahrlässigkeit, Verletzung einer Garantie, verschuldensunabhängiger Haftung, einem Vertrag oder einer anderen Rechtstheorie beruhen, die vom Kunden, seinen leitenden Angestellten, Vertretern, Mitarbeitern, Nachfolgern oder Rechtsnachfolgern, von Kunden des Kunden, von Endnutzern, von Hilfskräften (wie etwa Frachtführer usw.) oder von Dritten geltend gemacht werden und die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung der Produkte von SiChem oder wegen eines Versäumnisses des Kunden, seinen hierin enthaltenen Verpflichtungen nachzukommen, ergeben. Der Kunde muss SiChem schriftlich innerhalb von fünfzehn (15) Tagen informieren, nachdem der Kunde Kenntnis über einen Unfall oder Vorfall in Verbindung mit Produkten von SiChem, der zu Personen- oder Sachschaden geführt hat, erlangt hat. Der Kunde kooperiert bei der Untersuchung und Bestimmung der Ursache eines solchen Unfalls vollumfänglich mit SiChem und macht SiChem alle Stellungnahmen, Berichte und Untersuchungen verfügbar, die der Kunde erstellt hat oder die dem Kunden von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Die Bereitstellung solcher Informationen für SiChem sowie Untersuchungen solcher Informationen oder Vorfallsberichte stellt in keiner Weise eine Haftungsübernahme für einen solchen Unfall oder Vorfall durch SiChem dar.

 

11. Patent-Haftungsausschluss – SiChem garantiert nicht, dass die Verwendung oder der Vertrieb der im Rahmen dieser Bedingungen gelieferten Produkte keine Ansprüche europäischer, US-amerikanischer oder sonstiger Patente verletzt, die das Produkt selbst oder dessen Verwendung in Verbindung mit anderen Produkten oder beim Betreiben eines Prozesses abdecken.

 

12. Technische Unterstützung – Auf Wunsch des Kunden kann SiChem in eigenem Ermessen, technische Unterstützung sowie Informationen im Hinblick auf Produkte von SiChem bereitstellen. SICHEM ÜBERNIMMT KEINE GARANTIEN JEDWEDER ART ODER NATUR, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EIN-SCHLIESSLICH DER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, HINSICHTLICH TECHNISCHER UNTERSTÜTZUNG ODER INFORMATIONEN, DIE VON SICHEM ODER MITARBEITERN VON SICHEM BEREIT-GESTELLT WERDEN. KEIN VORSCHLAG VON SICHEM BEZÜGLICH VERWENDUNG, AUSWAHL, ANWENDUNG ODER EIGNUNG DER PRODUKTE IST ALS AUS-DRÜCKLICHE GARANTIE AUSZULEGEN, SOFERN DIES NICHT SPEZIELL ALS SOLCHE IN EINEM VON EINER FÜHRUNGSKRAFT ODER EINEM ANDEREN AUTORI-SIERTEN VERTRETER VON SICHEM UNTER-ZEICHNETEN SCHRIFTSTÜCK FESTGELEGT WURDE.

 

13. AUSSCHLIEßLICHER GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT IST BREMEN. SICHEM HAT DAS RECHT, VOR EINEM GERICHT AM HAUPTSITZ DES KUNDEN ODER VOR EINEM ANDEREN, GEMÄß NATIONALEM ODER INTERNATIONALEM RECHT ZUSTÄNDIGEN GERICHT ZU KLAGEN

 

14. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, ist dies nicht als Beeinträchtigung der übrigen Bedingungen zu betrachten. Werden die Bedingungen aufgrund der Ungültigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieser Bedingungen oder aufgrund anderer Umstände während der Leistungserbringung unvollständig, verpflichten sich die Parteien, gemeinsam eine oder mehrere Ersatzbestimmungen festzulegen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der (den) ursprünglichen Bestimmung(en), die ungültig geworden ist (sind), so nahe wie möglich kommen.

 

Bremen, Januar 2021